Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten? Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern. Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nur am Tage und bei guter Sicht befahren. Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nicht befahren. Sie dürfen die Trennzone befahren, damit der durchgehende Verkehr nicht behindert wird. zur nächsten Frage 147. Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten? a. Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern. b. Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nicht befahren. c. Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nur am Tage und bei guter Sicht befahren. d. Sie dürfen die Trennzone befahren, damit der durchgehende Verkehr nicht behindert wird. Hier gelten die Regeln für das Befahren eines VTG. Fahrzeuge kleiner 20m oder Segelfahrzeuge dürfen die sichere Durchfahrt der Maschinenfahrzeuge nicht behindern.