Thema

Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?



Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.



Vor Brücken und Hochspannungsleitungen.



Auf Schifffahrtskanälen und vor Schleusenkanälen.



Vor Brücken und nach Hochspannungsleitungen.










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