Wer ist ausweichpflichtig, wenn ein Segler mit Wind von Backbord einer Segelyacht mit Wind von Steuerbord und einem schwarzen Kegel auf Kollisionskurs begegnet? Beide Segelyachten, weil eines als Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb gilt und das andere den Wind von Backbord hat. Die Segelyacht mit Wind von Steuerbord, weil sie als Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb gilt. Die Segelyacht mit Wind von Backbord, weil sie als Kleinfahrzeug unter Segel gilt. Die Segelyacht mit Wind von Steuerbord, weil sie als Kleinfahrzeug unter Segel gilt. zur nächsten Frage 143. Wer ist ausweichpflichtig, wenn ein Segler mit Wind von Backbord einer Segelyacht mit Wind von Steuerbord und einem schwarzen Kegel auf Kollisionskurs begegnet? a. Die Segelyacht mit Wind von Steuerbord, weil sie als Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb gilt. b. Die Segelyacht mit Wind von Backbord, weil sie als Kleinfahrzeug unter Segel gilt. c. Die Segelyacht mit Wind von Steuerbord, weil sie als Kleinfahrzeug unter Segel gilt. d. Beide Segelyachten, weil eines als Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb gilt und das andere den Wind von Backbord hat. Hier geht es um ein Segelfahrzeug und uns (Kleinfahrzeug mir Maschinenantrieb).