Thema

Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?



Vor Brücken und Hochspannungsleitungen.



Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.



Vor Brücken und nach Hochspannungsleitungen.



Auf Schifffahrtskanälen und vor Schleusenkanälen.










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