Thema

Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?



Vor Brücken und nach Hochspannungsleitungen.



Vor Brücken und Hochspannungsleitungen.



Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.



Auf Schifffahrtskanälen und vor Schleusenkanälen.










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